
Fiskalpolitische Weichenstellungen in Schwellenländern: Brasilien, Tansania und Bangladesch passen Steuerregime an
Während Brasilien die Einkommensgrenze für Kleinstunternehmer anhebt und Tansania die Mehrwertsteuer-Rückerstattung beschleunigt, erhöht Bangladesch den steuerfreien Grundfreibetrag und nimmt eine umstrittene Einzelhandelssteuer zurück.
Die brasilianische Regierung hat in den Verhandlungen mit dem Kongress einer Anhebung der jährlichen Umsatzgrenze für Kleinstunternehmer (MEI) auf bis zu 140.000 Real zugestimmt. Der derzeitige Grenzwert von 81.000 Real soll gestaffelt bis 2028 erhöht werden, zudem dürfen MEI künftig zwei statt einen Angestellten beschäftigen. Aus Sicht des Finanzministeriums in Brasília ist die Maßnahme mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Milliarden Real verbunden, falls parallel auch die Schwellenwerte des vereinfachten Steuerregimes Simples Nacional angepasst würden – ein Vorhaben, das die Regierung als haushaltspolitisches Risiko ablehnt. Die Abgeordnetenkammer drängt jedoch auf eine Ausweitung der Korrektur auf alle Unternehmensgrößenklassen; eine Abstimmung im Plenum wird für die zweite Juliwoche vor der parlamentarischen Sommerpause erwartet.
In Tansania vollzieht der Haushalt 2026/27 einen administrativen Kurswechsel, der aus Sicht internationaler Investoren bedeutsamer sein könnte als die projizierte Wachstumsrate von 6,3 Prozent. Die Regierung in Daressalam führt eine verbindliche 30-Tage-Frist für die Erstattung von Vorsteuerguthaben ein und verpflichtet den Staat bei Überschreitung zur Zahlung gesetzlicher Zinsen. Bislang hatten sich ausstehende Erstattungen auf umgerechnet rund 650 Millionen US-Dollar summiert und wirkten für Exporteure und Hersteller wie eine verdeckte Zusatzsteuer. Die Reform zielt darauf ab, die Liquidität der Unternehmen zu stärken und die Attraktivität des Standorts im regionalen Wettbewerb mit Kenia und Äthiopien zu erhöhen, wo ähnliche administrative Reibungsverluste beklagt werden.
In Bangladesch zeichnen sich kurz vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes mehrere Korrekturen ab. Der steuerfreie Einkommensgrenzbetrag soll entgegen dem ursprünglichen Entwurf nicht nur auf 375.000 Taka, sondern auf 400.000 Taka steigen – eine Anhebung um 50.000 Taka in einem Schritt. Gleichzeitig nimmt die Regierung in Dhaka die geplante pauschale Mehrwertsteuer für kleine Einzelhändler mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen Taka zurück, nachdem Handelsverbände vor Schikanen gewarnt hatten. Premierminister Tarek Rahman schlug zudem vor, die Pflicht zur Vorlage einer Steueridentifikationsnummer bei Bankkontoeröffnungen und Grundbucheintragungen zu streichen und die Körperschaftsteuer für private Universitäten unter Auflagen von 10 auf 5 Prozent zu senken. Die Änderungen sollen noch am selben Tag mit dem Finanzgesetz beschlossen werden und unterstreichen den fiskalpolitischen Balanceakt zwischen Einnahmensicherung und sozialer Abfederung in einem von hoher Inflation geprägten Umfeld.
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Tansanias Haushalt enthält eine stille, aber bedeutende Reform der Mehrwertsteuerrückerstattungen, die das Investitionsklima verändern könnte. Während die Schlagzeilen sich auf große Ausgabenzahlen konzentrieren, beseitigt diese technische Änderung ein langjähriges Hindernis für Unternehmen. Die Reform ist Teil eines globalen Trends, die Steuerlast für Kleinunternehmer zu verringern.
Die brasilianische Regierung gibt dem Druck nach, die jährliche Umsatzgrenze für Kleinstunternehmer (MEI) auf bis zu 140.000 Reais anzuheben. Die Maßnahme, die bis 2028 schrittweise eingeführt wird, könnte Steuerausfälle von 50 Milliarden Reais verursachen. Sie entlastet zwar Kleinunternehmer, wirft aber auch Fragen zur fiskalischen Nachhaltigkeit auf.
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