
EU verabschiedet Rückführungsverordnung: Italien und Deutschland treiben Wende voran
Während Rom ein nationales Rückführungsdekret beschließt, setzt Brüssel auf Rückkehrzentren außerhalb Europas – und Marokko reformiert sein Immobilienrecht.
Die Europäische Union hat am Mittwoch die neue Rückführungsverordnung endgültig verabschiedet. Das Regelwerk, das nach jahrelanger Blockade nun unmittelbar in Kraft tritt, ersetzt den bisherigen dysfunktionalen Rechtsrahmen und ermöglicht erstmals die Finanzierung von Rückkehrzentren außerhalb der EU-Grenzen. Maßgeblich vorangetrieben wurde die Wende von Italien und Deutschland, die in Brüssel seit geraumer Zeit auf eine Abkehr von der unterschiedslosen Aufnahmebereitschaft drängen. Aus Sicht der beiden Regierungen markiert die Verordnung das Ende einer ideologiegeleiteten Migrationspolitik, die das soziale Gefüge belastet und Sicherheitsdefizite vergrößert habe.
Parallel zum Brüsseler Beschluss hat das italienische Parlament ein nationales Dekret zur freiwilligen Rückkehrhilfe endgültig verabschiedet. Die Kammer in Rom stimmte mit 147 zu 93 Stimmen für das Gesetz, das bereits den Senat passiert hatte. Es sieht für die Jahre 2026 bis 2028 eine Vergütung für bevollmächtigte Vertreter vor, die Ausländer bei der Antragstellung für ein freiwilliges Rückkehrprogramm unterstützen. Ursprünglich sollten auch Rechtsanwälte von der Regelung profitieren, doch nach verfassungsrechtlichen Bedenken des Quirinalspalasts und heftiger Kritik wurde diese Bestimmung gestrichen. Die Debatte im Plenum war von ungewöhnlichen Spannungen geprägt: Die Abgeordneten der Vannacci-Gruppe, einer rechtsgerichteten Abspaltung, monopolisierten die Redebeiträge, während die Regierungsparteien Fratelli d’Italia, Lega und Forza Italia beharrlich schwiegen. Die Opposition sprach von einer „heuchlerischen Rechten“.
In Frankreich drängt der konservative Europaparlamentarier François-Xavier Bellamy die Regierung in Paris, die neuen Instrumente entschlossen zu nutzen. In einem Interview mit Le Figaro forderte er die Schaffung von Rückhaltezentren außerhalb Europas in Kooperation mit Drittstaaten. Die Verordnung sei ein unmittelbar anwendbares Werkzeug, um jahrzehntelanges Scheitern zu beenden. Bellamy, Vizepräsident der Partei Les Républicains, sieht die Exekutive in der Pflicht, den Worten Taten folgen zu lassen.
Während Europa seine Rückführungspolitik neu ausrichtet, hat das marokkanische Parlament in Rabat ein Gesetz zur Reform des Immobilienrechts verabschiedet. Justizminister Abdelatif Ouahbi erklärte, die Novelle beseitige Unzulänglichkeiten bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften, insbesondere bei nicht veräußerbaren oder besonderen Verfahren unterliegenden Immobilien. Marokko ist ein zentraler Partner der EU in Migrationsfragen; rechtliche Klarheit im Eigentumsrecht könnte künftige Abkommen über Rückkehrzentren erleichtern. Beobachter in Rabat werten die Reform als Teil einer umfassenderen Modernisierung des Rechtsrahmens, die auch für ausländische Investitionen Bedeutung hat.
Die Gleichzeitigkeit der legislativen Schritte unterstreicht den Paradigmenwechsel in der europäischen Migrationspolitik. Die Rückführungsverordnung setzt auf Abschreckung und externe Kooperation, doch ihr Erfolg hängt von der Bereitschaft nordafrikanischer und anderer Drittstaaten ab, entsprechende Einrichtungen zu akzeptieren. Deutschland und Italien werden in den kommenden Monaten darauf drängen, erste Pilotprojekte zu realisieren. In den Mitgliedstaaten indes bleiben die innenpolitischen Gräben tief: Während Rom ein begrenztes Rückkehrhilfegesetz verabschiedet, hadert Paris mit der Umsetzung, und in Berlin dürfte die Debatte über die außereuropäischen Zentren an Schärfe gewinnen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Brüsseler Beschluss mehr ist als ein symbolischer Kurswechsel.
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Europa wendet sich von unterschiedslosen Willkommenspolitiken ab und setzt auf einen neuen Migrationsrealismus. Italien hat das Dekret über unterstützte freiwillige Rückkehr endgültig verabschiedet und frühere Gesetzesmängel behoben. Die EU ist bereit, externe Rückkehrzentren zu finanzieren, angetrieben von Italien und Deutschland, während in Frankreich der Druck wächst, die neue Verordnung zu nutzen, um Haftzentren außerhalb der Grenzen zu errichten.
EU-Länder drängen darauf, dass der Block Rückkehrzentren außerhalb seiner Grenzen finanziert, während Brüssel die Maßnahmen gegen irreguläre Migration verschärft. Der Plan signalisiert eine Verlagerung hin zur Externalisierung der Migrationskontrolle, mit möglichen Folgen für Drittstaaten.
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