
Europas holpriger Weg zur digitalen Identität: Italien setzt Frist aus, Schweiz in Verzug
Die italienische Regierung verlängert die Gültigkeit papierner Ausweise, während die Schweizer E-ID an Datenschutzfragen stockt und das EU-Grenzsystem neue Hürden aufbaut.
Die italienische Regierung hat überraschend die Frist für den obligatorischen Umstieg auf die elektronische Identitätskarte aufgehoben. Noch im Februar hatte das Innenministerium in Rom verfügt, dass herkömmliche Papierausweise ab dem 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren würden. In seiner Sitzung vom 16. Juni beschloss der Ministerrat jedoch, dass nicht abgelaufene Karten aus Papier bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum gültig bleiben – auch über den Stichtag hinaus. Betroffen sind Millionen Italiener, die noch im Besitz des alten Dokuments sind. Als Grund gilt der schleppende Fortschritt bei der Ausgabe der elektronischen Karte in vielen Gemeinden; eine Massenandrang auf die Meldeämter soll vermieden werden. Die Regelung gilt ausdrücklich für den Kontakt mit Behörden und öffentlichen Dienstleistern.
Die italienische Kehrtwende fügt sich in ein europäisches Bild zögerlicher Digitalisierung von Identitätsnachweisen. In Brüssel bereitet man derweil die Einführung des neuen Entry-Exit-Systems vor, das bei der Einreise in den Schengen-Raum biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Drittstaatsangehörigen erfassen soll. Britische Reisende wurden bereits vor Wartezeiten von bis zu sechs Stunden gewarnt. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex räumt ein, dass Mitgliedstaaten das System in Extremszenarien vorübergehend aussetzen dürfen, sollten die Schlangen an Flughäfen in Portugal, Spanien oder Italien unkontrollierbar werden. Parallel dazu erinnern Aussenministerien daran, dass Reisepässe für den Schengen-Raum noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein müssen – eine oft übersehene Hürde.
Auch die Schweiz kämpft mit ihrem digitalen Identitätsprojekt. Die ursprünglich für diesen Herbst geplante Einführung der staatlichen E-ID wird sich voraussichtlich bis 2027 verzögern. Als zentrales Hindernis erweist sich ein gravierendes Datenschutzproblem: Die Verwendung der AHV-Nummer als Identifikator stösst auf verfassungsrechtliche Bedenken. Nachdem das Stimmvolk 2021 eine erste, privatwirtschaftlich geprägte Vorlage deutlich verworfen hatte, steht das Prestigeprojekt des Bundes nun erneut unter Zeitdruck. Die Verzögerung zeigt, wie schwierig die Balance zwischen technischer Effizienz und dem in der Schweiz besonders hochgehaltenen Datenschutz ist.
Die Entwicklungen in Rom, Brüssel und Bern offenbaren ein grundlegendes Spannungsfeld: Während die Digitalisierung von Identitätsdokumenten Sicherheit und Komfort verspricht, stösst sie auf administrative Kapazitätsgrenzen, datenschutzrechtliche Hürden und die Trägheit gewachsener Systeme. Italien verschafft sich mit der Fristverlängerung Luft, riskiert aber, den Umstieg weiter zu verschleppen. Die Schweiz muss eine technisch saubere und politisch mehrheitsfähige Lösung finden, die das Vertrauen der Bürger nicht erneut verspielt. Und die EU wird die Einführung des Grenzsystems genau beobachten müssen, um Chaos an den Flughäfen zu verhindern. Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt die Empfehlung, die Gültigkeit ihrer Dokumente frühzeitig zu prüfen und sich auf längere Wartezeiten einzustellen.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
2 Mediengruppen · 1 Sprachen
Die italienische Regierung hat die Gültigkeit von Papierausweisen über den 3. August 2026 hinaus verlängert und damit die bisherige harte Frist aufgehoben. Bürger müssen ihre Dokumente nicht überstürzt ersetzen, sie bleiben bis zum natürlichen Ablaufdatum gültig, und Gemeinden können vorläufige Ausweise ausstellen, bis die elektronische Karte verfügbar ist. Die Kehrtwende erfolgte, nachdem die schleppende Ausgabe elektronischer Karten den Pflichtumstieg unrealistisch machte.
Lateinamerikanische Behörden verschärfen die Durchsetzung von Ausweisregeln: In Mexiko wird das INE nicht rechtzeitig abgeholte Wählerausweise vernichten, wodurch Bürger den Prozess neu starten müssen. Gleichzeitig warnen Außenministerien, dass ein gültiger Reisepass für Reisen möglicherweise nicht ausreicht, wenn er nicht die erforderliche Restgültigkeit von drei bis sechs Monaten über das Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus aufweist. Bei Nichteinhaltung droht die Verweigerung des Boardings oder der Einreise.
Verwandte Artikel
Größter Drohnenangriff seit Jahren: Ukraine legt Moskauer Raffinerie lahm
9 Sprachen · 33 Quellen
SportKolumbien bezwingt WM-Neuling Usbekistan mit 3:1 – Luis Díaz als glänzender Dirigent
7 Sprachen · 25 Quellen
GesellschaftDas Ende einer Legende: Die tausendjährige Robin-Hood-Eiche ist tot
7 Sprachen · 14 Quellen