
Ungarns Präsident unterzeichnet Verfassungsänderung zur eigenen Amtsenthebung
Tamás Sulyok vollzieht einen von der Regierung Magyar forcierten Schritt, der seinen sofortigen Machtverlust besiegelt und eine tiefgreifende Neuordnung der Institutionen einleitet.
Der ungarische Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Samstag eine Verfassungsänderung unterzeichnet, die sein eigenes Mandat mit Ablauf des Sonntags beendet. Der Schritt erfolgte unter dem Druck der Regierung von Ministerpräsident Péter Magyar, dessen Partei Tisza die Novelle am Montag mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt hatte. Sulyok erklärte in einer Videobotschaft, ihm bleibe nach Abwägung aller Rechtsmittel keine andere Wahl, als dem Text zuzustimmen, obwohl dieser aus seiner Sicht die Grundwerte einer freien Gesellschaft – Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung – verletze. Mit der Unterschrift endet eine Phase der Unsicherheit; die Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übernimmt übergangsweise die Amtsgeschäfte, bis das Parlament binnen 30 Tagen ein neues Staatsoberhaupt wählt.
Aus der Regierungszentrale in Budapest wird der Vorgang als notwendiger Teil der „Entorbánisierung“ dargestellt. Ministerpräsident Magyar, der im April mit dem Versprechen eines „Regimewechsels“ einen Erdrutschsieg errungen hatte, wirft Sulyok vor, als „Marionette“ des früheren Langzeitregierungschefs Viktor Orbán agiert und dessen autoritäre Politik mitgetragen zu haben. Die Verfassungsnovelle ist für Magyar das zentrale Instrument, um die von Orbán über 16 Jahre aufgebauten Machtstrukturen zu schleifen. Neben der sofortigen Amtsenthebung des Präsidenten sieht sie eine Altersgrenze von 70 Jahren für Verfassungsrichter vor, was den als Orbán-Getreuen geltenden Gerichtspräsidenten Peter Polt aus dem Amt drängt, ferner eine Mandatsbegrenzung für Abgeordnete auf zwölf Jahre sowie die Schaffung eines Amtes zur Rückgewinnung staatlichen Vermögens. Magyar sprach von der Wiederherstellung der Gewissheit, „dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern dienen kann“.
Die entmachtete Opposition um Viktor Orbán und dessen Fidesz-Partei reagierte mit scharfer Kritik. Orbán selbst erklärte, die „letzte Barriere“ sei gefallen, und sprach von einer Realität der Tyrannei. Fidesz hatte die Verfassungsänderung als „autokratisch“ bezeichnet – ein Vorwurf, der während Orbáns Amtszeit regelmäßig von außen an Ungarn gerichtet worden war. Internationale Menschenrechtsorganisationen äußerten sich zurückhaltend bis besorgt. Human Rights Watch merkte an, die Eingriffe erinnerten an die „Fidesz-Ära“, während Amnesty International auf das Recht des Präsidenten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verwies. Aus Brüsseler Sicht wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt, da die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards mit der Freigabe von EU-Mitteln verknüpft ist; Sulyok selbst hatte gewarnt, das Vorgehen könne die Rückführung eingefrorener Gelder gefährden.
Die Verfassungsänderung markiert den vorläufigen Höhepunkt eines raschen Umbaus der staatlichen Institutionen seit dem Machtwechsel. Bereits zuvor hatte die Regierung Magyar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der als „Propagandafabrik“ Orbáns galt, umstrukturiert und das umstrittene „Amt zum Schutz der Souveränität“ geschlossen. Die nun in Kraft tretende Novelle gilt als Übergangslösung; Magyar hat für das kommende Jahr die Ausarbeitung einer völlig neuen Verfassung angekündigt, die das 2011 von Orbán durchgesetzte Grundgesetz ablösen soll. Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten, für die Magyar bereits Vorschläge aus Parteien und Zivilgesellschaft erbeten hat, führt Parlamentspräsidentin Forsthoffer die Amtsgeschäfte. Die nächste entscheidende Wegmarke ist die Präsidentenwahl, die spätestens in 30 Tagen stattfinden muss.
| Russische & GUS-Presse | −0.50 | critical |
|---|---|---|
| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.40 | critical |
| Kontinentaleuropäische Presse | +0.70 | aligned |
Der ungarische Präsident unterzeichnete unter Druck eine verfassungswidrige Änderung und prangerte die Missachtung demokratischer Werte an.
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