
Meta scheitert mit Antrag auf Abweisung der Klage von 29 US-Staaten
Eine Bundesrichterin in Oakland verweigert die Einstellung des Verfahrens und gewährt den Klägern ein Teilurteil wegen Verstößen gegen das Kinderdatenschutzgesetz.
Im zentralen US-Rechtsstreit um die Auswirkungen sozialer Medien auf Minderjährige hat die zuständige Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers den Antrag der Meta Platforms Inc. abgelehnt, die Klage von 29 Bundesstaaten vollständig abzuweisen. Zugleich gab sie den Generalstaatsanwälten in einem Teilaspekt bereits jetzt Recht: Meta habe die im Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) vorgeschriebene Benachrichtigung und Einwilligung der Eltern nicht eingehalten. Das Verfahren wird damit voraussichtlich am 18. August vor einem Geschworenengericht eröffnet.
Die klagenden Staaten werfen dem Konzern vor, Facebook und Instagram gezielt so gestaltet zu haben, dass sie bei Kindern und Jugendlichen ein suchtartiges Nutzungsverhalten auslösen, und die daraus resultierenden Schäden – von Depressionen und Angststörungen bis zu selbstverletzendem Verhalten – bewusst verschwiegen zu haben. Meta hält dem entgegen, dass „Social-Media-Sucht“ kein anerkanntes psychiatrisches Krankheitsbild sei und Aussagen, die Plattformen seien nicht süchtig machend, daher nicht als falsch gelten könnten. Zudem richte sich das Angebot an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht spezifisch an Unter-13-Jährige. Die Richterin befand hingegen, die Klägerseite habe eine plausible Deutung der Unternehmensverlautbarungen vorgelegt; sollte sich im Prozess erweisen, dass die Plattformen tatsächlich auf zwanghafte Nutzung zum Nachteil der Jugendlichen hin optimiert wurden, könnten die Geschworenen diese Aussagen für unwahr halten.
Die Entscheidung ist Teil eines grösseren Komplexes: Gonzalez Rogers beaufsichtigt auch ein multidistriktliches Verfahren, in dem über 2.600 Einzelpersonen, Schulbezirke und Kommunen ähnliche Vorwürfe gegen Meta, Google, Snap und TikTok erheben. In einem ersten Musterprozess in Los Angeles sprach ein Geschworenengericht im März einer jungen Klägerin sechs Millionen Dollar Schadenersatz zu und befand Meta und YouTube für fahrlässig. Ein zweiter Musterprozess, angestrengt von einem 15-jährigen Jugendlichen aus Florida, ist für Ende Juli angesetzt. TikTok und YouTube haben sich in diesem Fall aussergerichtlich geeinigt; Meta und Snap müssen sich voraussichtlich vor Gericht verantworten.
Parallel dazu nährt eine Studie der New York University und der Northeastern University Zweifel an der Wirksamkeit der von den Plattformen beworbenen Schutzfunktionen. Die Forscher simulierten mit Testkonten das Verhalten Minderjähriger und stellten fest, dass rund sechzig Prozent der geprüften Sicherheitsvorkehrungen auf Instagram, YouTube, TikTok und Snapchat nicht wie versprochen funktionierten. Meta, YouTube und Snap wiesen die Methodik zurück und betonten, die eigenen Instrumente reduzierten schädliche Kontakte und unerwünschte Inhalte. Die richterliche Feststellung, dass zentrale Tatsachenfragen strittig sind, verlagert die Auseinandersetzung nun endgültig in die Beweisaufnahme. Für die D-A-CH-Region sind die Verfahren vor allem als Präzedenzfälle von Belang, da sie die Sorgfaltspflichten international tätiger Plattformbetreiber gegenüber jungen Nutzern neu justieren könnten.
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