
Nationalversammlung beschließt Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen
Nach jahrelanger Debatte hat das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das unheilbar kranken Erwachsenen unter engen Voraussetzungen den Zugang zu einem tödlichen Medikament erlaubt; der Verfassungsrat wird das Regelwerk nun prüfen.
Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch mit 291 zu 241 Stimmen endgültig ein Gesetz über die „Hilfe beim Sterben“ angenommen. Es erlaubt volljährigen französischen Staatsbürgern oder legal im Land lebenden Personen mit einer schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Erkrankung im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium, unter strengen Auflagen ein tödliches Medikament zu erhalten. Voraussetzung ist ein dauerhaftes körperliches oder psychisches Leiden, das therapieresistent oder für den Betroffenen unerträglich ist; rein psychische Erkrankungen, schwere psychiatrische Störungen und neurodegenerative Leiden wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Der Patient muss die Substanz grundsätzlich selbst einnehmen; nur bei körperlicher Unfähigkeit darf ein Arzt oder eine Pflegekraft assistieren. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte noch vor der Abstimmung an, zentrale Bestimmungen – darunter die zweitägige Bedenkfrist, die Einwilligungsfähigkeit von unter Rechtsschutz stehenden Personen und die Rolle konfessioneller Einrichtungen – dem Verfassungsrat zur Prüfung vorzulegen. Das Gesetz kann erst nach dessen Entscheidung in Kraft treten.
Aus dem Élysée wurde die Verabschiedung als Einlösung eines zentralen gesellschaftspolitischen Versprechens von Präsident Emmanuel Macron gewertet, der das Vorhaben 2022 zu einer Priorität seiner zweiten Amtszeit erklärt hatte. Die Regierung betonte den aus ihrer Sicht ausgewogenen Charakter des Textes, der nach einer Bürgerkonvention, mehreren parlamentarischen Anläufen und drei Ablehnungen durch den konservativ dominierten Senat zustande kam. Die Abgeordneten der linken und der macronistischen Lager stimmten mehrheitlich zu, während die Fraktionen der Républicains und des Rassemblement National das Gesetz ablehnten. In allen Gruppen war die Abstimmung aus Gewissensgründen freigegeben.
Gegner der Reform, darunter die katholische Kirche Frankreichs, Teile der Ärzteschaft sowie Behindertenverbände, warnten vor einem Dammbruch und vor Druck auf alte, kranke oder behinderte Menschen. Der Vorsitzende der konservativen Senatsfraktion, Bruno Retailleau, sprach von einer Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Demgegenüber begrüßte die Vereinigung für das Recht auf ein würdevolles Sterben (ADMD) die Entscheidung als Akt der Selbstbestimmung angesichts unerträglichen Leids. Meinungsumfragen zufolge befürwortet eine deutliche Mehrheit der Franzosen eine solche Regelung.
Mit dem Votum reiht sich Frankreich in eine kleine Gruppe europäischer Staaten ein, die aktive Sterbehilfe oder assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen zulassen, darunter die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Spanien und die Schweiz. Anders als in den Benelux-Ländern oder der Schweiz vermeidet der französische Gesetzestext die Begriffe „Euthanasie“ und „assistierter Suizid“ und spricht stattdessen von „Hilfe beim Sterben“, um historische Konnotationen und eine Verwechslung mit der Suizidprävention zu umgehen. Die Kosten für das Verfahren trägt die gesetzliche Krankenversicherung.
Der Verfassungsrat wird voraussichtlich innerhalb eines Monats über die Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundsätzen der individuellen Freiheit und der Menschenwürde befinden. Sollte er keine Einwände erheben, kann das Staatsoberhaupt das Gesetz ausfertigen; anschließend sind Durchführungsverordnungen zu erlassen, die unter anderem die zugelassenen Substanzen und die Kontrollmechanismen festlegen. Beobachter in Brüssel und Berlin sehen in der französischen Entscheidung einen Impuls für die laufenden Debatten in anderen EU-Staaten, etwa in Italien und im Vereinigten Königreich, wo ähnliche Gesetzesvorhaben auf Widerstand gestoßen oder ins Stocken geraten sind.
| Lateinamerikanische Presse | +0.10 | neutral |
|---|---|---|
| Kontinentaleuropäische Presse | −0.60 | critical |
| Subsaharisch-afrikanische Presse | 0.00 | neutral |
Die kolumbianische Psychologin kämpfte für ihr Recht auf einen würdevollen Tod, und ihr Fall zeigt das Fehlen einer Regulierung auf.
Durch die Konzentration auf die persönliche Erzählung und den Gerichtsprozess wird die Debatte humanisiert und Druck für eine Gesetzesänderung ausgeübt.
Die europäische Debatte über Sterbehilfe bei psychischem Leiden und der Selbstmordfall im Vereinigten Königreich werden nicht diskutiert.
Das französische Lebensendegesetz ist eine als Gleichgewicht getarnte Tötungserlaubnis.
Durch alarmistische Leserkommentare wird der Eindruck einer Ablehnung in der Bevölkerung erweckt und der kolumbianische Fall als Warnung für Frankreich projiziert.
Der spezifische Fall von Catalina Giraldo und ihr Rechtsstreit werden ausgelassen, um eine direkte Konfrontation mit einem Antrag auf Sterbehilfe bei psychischem Leiden zu vermeiden.
Der Tod einer nigerianischen Frau im Vereinigten Königreich verdeutlicht die tragischen Folgen unbehandelter psychischer Probleme.
Durch die sachliche Berichterstattung über eine gerichtsmedizinische Untersuchung wird die Geschichte als Problem der öffentlichen Gesundheit dargestellt, nicht als rechtliches oder moralisches.
Die rechtliche Möglichkeit der Sterbehilfe und die kolumbianische Debatte werden nicht erwähnt, sodass der Selbstmord als einziges Ergebnis dargestellt wird.
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