
EU-weites Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien tritt in Kraft
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Modeunternehmen in der Union unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten – mit Ausnahmen und neuen Transparenzpflichten.
Mit dem 19. Juli 2026 ist das in der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 verankerte Verbot in Kraft getreten, unverkaufte Bekleidung, Schuhe und Accessoires zu vernichten. Betroffen sind zunächst große Unternehmen; für mittlere Betriebe gilt die Regelung ab Juli 2030. Ausnahmen bestehen etwa bei beschädigter, gefährlicher oder nicht wiederverwendbarer Ware sowie bei Spenden, die von sozialen Einrichtungen nicht binnen einer Frist angenommen werden. Die EU-Kommission beziffert das Ausmaß der bisherigen Vernichtung auf 4 bis 9 Prozent der in Verkehr gebrachten Textilien – jährlich rund 594.000 Tonnen, deren Produktion und Entsorgung etwa 5,6 Millionen Tonnen CO₂ verursachen.
Die Vorschrift verpflichtet die Unternehmen, unverkaufte Bestände vorrangig einer erneuten Vermarktung, Aufbereitung oder Spende zuzuführen. Flankiert wird das Verbot von einer ab Februar 2027 greifenden Berichtspflicht: Jährlich sind Menge und Gewicht der entsorgten Produkte sowie die Gründe für die Entsorgung offenzulegen. Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) könnte das Angebot an reduzierter Ware über Outlets und Second-Hand-Kanäle steigen, zugleich entstünden jedoch zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung und Dokumentation. Der Modeverband GermanFashion begrüßt das Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen, verweist aber darauf, dass die eigentliche Herausforderung bei außereuropäischen Ultra-Fast-Fashion-Anbietern liege, die nicht in gleicher Weise an den Entsorgungskosten beteiligt würden.
In Frankreich, wo ein nationales Vernichtungsverbot für Non-Food-Produkte bereits besteht, haben sich spezialisierte Betriebe wie die Aufbereitungsanlage Reekom in La Courneuve etabliert, die defekte Retouren reinigen, reparieren und anonymisieren, um sie wieder in den Markt zu schleusen. Italienische Verbraucherschützer von Assoutenti verweisen auf die hohe Retourenquote im Onlinehandel von rund 20 Prozent, die das Aufkommen schwer vermarktbarer Ware zusätzlich erhöht. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und der WWF in Deutschland sehen das Verbot als ersten Schritt, warnen jedoch vor Schlupflöchern durch Falschdeklaration und fordern konsequente Kontrollen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, die Regelung belaste die heimische Industrie mit Bürokratie, ohne die Probleme der Fast Fashion zu lösen.
Die praktische Wirksamkeit des Verbots hängt nach Einschätzung von Branchenexperten vom Aufbau funktionierender Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen ab. Solange diese fehlten, bleibe die Maßnahme ein „Papiertiger“. Der nächste regulatorische Schritt ist die Ausweitung der Pflichten auf mittlere Unternehmen im Juli 2030; zuvor wird die ab Februar 2027 fällige standardisierte Berichterstattung erste belastbare Daten über die tatsächlichen Entsorgungsmengen liefern.
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| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.30 | critical |
Europa verbietet die Vernichtung unverkaufter Waren, ein Fortschritt für Umwelt und Verbraucher.
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