
Johnson & Johnson einigt sich auf 5,5-Milliarden-Dollar-Vergleich in Talkum-Klagen
Der US-Pharmakonzern will zehntausende Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch Talkum beilegen, bestreitet aber einen Zusammenhang.
Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson hat sich zur Zahlung von 5,5 Milliarden US-Dollar bereit erklärt, um zehntausende Klagen beizulegen, die einen Zusammenhang zwischen talkumhaltigen Produkten wie Babypuder und Eierstockkrebs geltend machen. Die Einigung umfasst rund 69.000 Verfahren, die vor einem Bundesgericht in New Jersey sowie einzelstaatlichen Gerichten anhängig sind, und betrifft damit 99,75 Prozent der verbliebenen Talkum-Klagen in den Vereinigten Staaten. Sie zählt zu den umfangreichsten in der Geschichte der Produkthaftung in den USA. Der Vergleich bedarf noch der Zustimmung des zuständigen Bundesrichters und muss von Anwaltskanzleien angenommen werden, die mindestens 95 Prozent der Klägerinnen vertreten. J&J wird im kommenden Jahr bis zu drei Milliarden Dollar zahlen; weitere Zahlungen sind nicht vor 2028 fällig.
Aus Sicht des Konzerns sind die Vorwürfe haltlos. Erik Haas, Vizepräsident der Rechtsabteilung, erklärte, das Unternehmen sei zuversichtlich, die Verfahren letztlich zu gewinnen – wie in der großen Mehrheit der bisher verhandelten Fälle –, wolle aber mit der Einigung einen Schlussstrich ziehen, um sich auf die Entwicklung lebensrettender Medikamente und Geräte zu konzentrieren. Die Klägeranwälte begrüßten die Vereinbarung als angemessene Lösung nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit. J&J bestreitet seit Jahren, dass seine talkumhaltigen Produkte Krebs erregen, und verweist auf Studien, die Talkum als sicher und asbestfrei einstufen. Dennoch stellte das Unternehmen 2020 den Verkauf talkumhaltigen Babypuders in den USA ein und wechselte 2022 weltweit zu einer Rezeptur auf Maisstärkebasis.
Der Rechtsstreit, der bis ins Jahr 2009 zurückreicht, war im März 2025 wieder aufgenommen worden, nachdem wiederholte Versuche des Konzerns gescheitert waren, die Klagen durch die Insolvenz einer eigens gegründeten Tochtergesellschaft abzuwickeln. Bereits 2016 hatte ein Geschworenengericht J&J zu einer Zahlung von 72 Millionen US-Dollar an die Familie einer verstorbenen Klägerin verurteilt; das Urteil wurde später aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte Talkum 2024 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Kläger machen geltend, das Talkum sei mit Asbest verunreinigt gewesen, was J&J bestreitet. Ein Bundesrichter in den USA äußerte erst kürzlich Zweifel daran, dass einzelne Klägerinnen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Talkum und ihrer Krebserkrankung nachweisen können. Die nun erzielte Einigung gilt ausschließlich für bestehende Ansprüche und erstreckt sich nicht auf künftige Klagen.
Außerhalb Nordamerikas liegt die Haftung für das Babypuder bei der 2022 abgespaltenen Konsumgütersparte Kenvue, zu der Marken wie Band-Aid und Listerine gehören. In Großbritannien ist ein separates Verfahren mit über 7.000 potenziellen Klägern vor dem High Court anhängig – die größte Produkthaftungsklage in der Geschichte des Landes. Es bleibt von der US-Einigung unberührt. Die endgültige Genehmigung des Vergleichs durch das US-Bundesgericht steht noch aus; mit einer Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.
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Das Unternehmen präsentiert die Einigung als pragmatische rechtliche Lösung, lehnt eine Haftung ab, strebt aber nach Abschluss.
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